Sonntag, den 05.09.2010 |

Rechtsgebiete
Die Kanzlei berät insbesondere auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, des Immobilienrechts, des Energierechts und des allgemeinen Wirtschafts- und Kapitalanlagerechts.
Dabei stehen die Beratung von Investmenthäusern, Bankentöchtern, internationale Investoren und Fondsinitiatoren beim Erwerb oder Verkauf von Immobilienportfolien und von Unternehmen und von unternehmerischen Beteiligungen sowie die rechtliche, steuerliche und konzeptionelle Beratung bei der Auflegung von geschlossenen Immobilien- und Umweltfonds im In- und Ausland im Vordergrund.
RECHTSGEBIETE
